Aufnahmevoraussetzungen

In berufliche Gymnasien können nur Schüler aufgenommen werden, wenn sie zuvor mindestens sechs Jahre im Fach Englisch unterrichtet worden sind.

In die Klassenstufe 11 können aufgenommen werden:

1. Schüler der Klassenstufe 10 einer Oberschule mit Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss mit mindestens zweimal der Note „gut“ in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie für das Wirtschaftsgymnasium Informatik und das Technische Gymnasium Physik und im Übrigen die aus den

Noten aller Fächer dieses Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote besser als 2,5 ist.


Schüler, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird.

2. Schüler von allgemein bildenden Gymnasien
mit dem Versetzungszeugnis von Klassenstufe 10 nach der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder dem Nachweis des Realschulabschlusses.

3. Schüler mit einem Realschulabschluss, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klassenstufe 11 das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. Der Schulleiter kann Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen zulassen.



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Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft, Gesundheit und Technik des Landkreises Zwickau